Allgemeine Informationen

Bayerische Verfassung, Art. 131
(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.

Soziales Verhalten an der Schule

Der Unterricht in der Schule soll nicht nur Wissen, Lerninhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln. Tugenden wie Ordnung, Rücksichtnahme, Fairness und Toleranz sind wichtige Erziehungsziele und sollen im Elternhaus und in der Schule eingeübt und vorgelebt werden. Es geht in diesem Zusammenhang auch darum, den Kindern eine „Intelligenz des Herzens" nahe zu bringen, die es möglich macht, sich in den anderen hineinzuversetzen, die Wirkungen unangemessenen Verhaltens zu spüren und Betroffenheit über eigenes Fehlverhalten zu zeigen. Immer wieder bemerken wir, dass bei manchen Kindern diese sozialen Tugenden noch zu wenig ausgeprägt sind und dadurch Konflikte und Ängste entstehen. Schule kann dies nicht immer verhindern. Auch Sie als Eltern sind daher gefordert, die angesprochenen Tugenden vorzuleben und im täglichen Miteinander mit den Kindern einzuüben, damit sie in ähnlichen Situationen angewendet werden können. Von Seiten der Schule steuern wir diese Ziele mit unterschiedlichsten Maßnahmen an. Das Präventionsprojekt "Klasse 2000″, aber auch die alltägliche fächerübergreifende Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie unsere Schulversammlungen leisten hierbei wertvolle Beiträge. Auch unsere Jugendsozialarbeiterin unterstützt die Kinder beim sozialen Lernen.Grundsätze unseres Zusammenlebens finden Sie in diesem Flyer: Flyer druckfertig

Krankenmeldung – Befreiung vom

Bitte benachrichtigen Sie die Schule bei Erkrankung telefonisch vor Unterrichtsbeginn, bis spätestens 7:30 Uhr. Sprechen Sie auf das Band den Namen des Kindes, die Klasse und die voraussichtliche Dauer der Krankheit. Sie ersparen uns und Ihnen Zeit und Ärger, wenn Sie dieser Aufforderung gewissenhaft nachkommen. Falls nämlich bis 8.00 Uhr keine Entschuldigung vorliegt, ist die Schule gehalten, nach dem Verbleib des Schülers zu forschen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Sollten wir unter den Notfallnummern niemanden erreichen, müssen wir die Polizei verständigen.

Sollten Sie Ihr Kind für einige Stunden vom Unterricht befreien wollen, so fragen Sie vorher beim Klassleiter nach. Für Befreiungen ab einem Tag ist die Schulleitung zuständig. Unterrichtsbefreiungen für Schultage unmittelbar vor oder nach den Ferien zum Zwecke einer Urlaubsreise können auf Grund einer Weisung des Staatsministeriums nicht gewährt werden.

Sollten Ihr Kind zum Zweck eines Arztbesuches oder Ähnlichem vor 11:15 Uhr den Unterricht verlassen müssen, so müssen Sie es abholen. Dies ist auch notwendig, wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkrankt.

Bitte beachten Sie unbedingt die Meldepflicht ansteckender Krankheiten siehe Belehrungsbogen unten!

 

Aufenthalt von Eltern im Schulhaus und Schulgelände

Gerne begrüßen wir Sie zu Sprechstunden und Elternabenden Veranstaltungen und Vorführungen in unserer Schule. Bitte sehen sie davon ab, vor Unterrichtsbeginn oder am Unterrichtsende in die Klassenzimmer zu kommen. Auch während der Pausen und im Rahmen des offenen Ganztages ist ein Aufenthalt im Schulgelände nicht erwünscht. Es fällt dem Lehrpersonal ansonsten nämlich sehr schwer zu unterscheiden wer zu einem Kind gehört oder sich fremd auf dem Schulgelände aufhält.

Wenn Sie auf Ihr Kind warten möchten, tun Sie dies bitte vor der Schulhaustüre oder in der Aula.

Bitte fördern Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes, indem Sie es vor der Schule verabschieden und es nicht bis in den Klassenraum bringen!

Schülerunfälle

Ihr Sohn / Ihre Tochter ist bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich versichert. Diese Versicherung ist für Sie beitragsfrei. Falls ein Unfall eintritt,
- teilen Sie dem Arzt unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
- benachrichtigen Sie umgehend die Schule (besonders bei Unfällen auf dem Schulweg wichtig!).

Lernmittelfreie Bücher

Alle Schulbücher sind einzubinden und pfleglich zu behandeln. Falls Sie größere Mängel an einem Buch feststellen, veranlassen Sie einen Vermerk durch den Klassenlehrer. In den letzten Jahren haben sich Beschädigungen deswegen gehäuft, weil die Bücher nur schlecht bzw. gar nicht eingebunden waren und weil die Böden der Mappen verschmutzt waren. Auch das Auslaufen von Getränkeflaschen war eine häufige Ursache.

Schulweg

Der Schulweg sollte vor Schulbeginn mit den Kindern besprochen und geübt werden. Wählen Sie die Fußgängerampel zur Fahrbahnüberquerung. Das Laufen mit Freunden am Morgen ist gesundheitsfördernd und stärkt die Eigenverantwortung und den Selbstwert der Kinder. Sie können sich bereits austauschen und haben vor Unterrichtsbeginn Bewegung. Die Anfahrt mit dem Auto sollte die Ausnahme sein!

Anfahrt zum Schulgelände

Bitte beachten: Das Parken und Warten vor dem Schulgeländes mit dem PKW sowie das Befahren des Geländes mit Fahrrädern, Rollern und Inline-Skaters, ist nicht gestattet!
Falls Sie Ihr Kind mit dem PKW bringen oder abholen , vereinbaren Sie unbedingt einen Treffpunkt in angemessener Entfernung vom Schulgelände. Die parkenden Autos unmittelbar vor dem Schulgelände stellen eine enorme Gefährdung dar.

In Buckenhofen fahren Sie bitte den Michael Knauer Ring am Hinterausgang des Pausenhofes an.

In Burk halten Sie bitte in der Persaustraße abseits vom Eingangsbereich der Schule oder lassen sie ihr Kind in der Röthenstraße ein- und aussteigen.

Vermeiden Sie bitte zur Sicherheit aller Kinder unbedingt Aufenthalt und Wendemanöver vor dem Schulgelände.

Schüler, die noch keine Fahrradprüfung abgelegt haben, sollten grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Ein besonderes Unfallrisiko birgt der Schulweg mit dem Roller. Durch die Last der Büchertasche können Kinder oft den Bremsweg nur schwer einschätzen, vor allem bei schnellem Reaktionsbedarf. Auch bleiben die kleinen Räder schnell in ritzen und Unebenheiten hängen. Immer wieder haben wir Unfälle deswegen.

Von der Benutzung des Rollers auf dem Schulweg wird daher ausdrücklich abgeraten.

Sportunterricht

Sportgerechte Kleidung, dazu hallengerechte Sportschuhe mit weißer, abriebfester Sohle sind vorgeschrieben. Mit Haus- / Ballettschuhen, Strümpfen oder barfuß darf niemand mitturnen. Bitte achten Sie bei der Besorgung von Turnschuhen darauf, nur solche zu kaufen, die auch ausdrücklich für die Benutzung in der Halle geeignet sind. Joggingschuhe z.B. erhöhen die Unfallgefahr ganz erheblich. Brillenträgern wird eine Sportbrille empfohlen. Armbanduhren, Halskettchen, Ringe, Armreife, Ohrringe etc. sind vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen. Sorgen Sie auch für einen ausreichenden Impfschutz gegen Wundstarrkrampf. Informieren Sie die Schule über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen sowie bei und nach Infekten.
Einige Hinweise zum Schwimmunterricht:

  • nach dem Schwimmen die Haare fönen und bei kaltem Wetter eine Mütze aufsetzen
  • Entschuldigungen vom Schwimmen bitte nur in dringenden Ausnahmefällen!

Läuse

Es kommt immer wieder vor, dass sich Kinder irgendwo Läuse einfangen. Um weiteren Befall in der Klasse zu vermeiden, dürfen Betroffene erst dann wieder in die Schule, wenn eine ärztliche Bescheinigung über Lausfreiheit vorliegt.

Pausenzeiten

1. Pause: 9.30 – 9.45 Uhr
2. Pause: 11.15 – 11.30 Uhr

Anrufe:

Schulhaus Buckenhofen:

Telefon: 09191 - 73 71 90
Telefax: 09191 - 73 71 91 9
E-Mail: verwaltung-buhoburk@forchheim.de

Schulhaus Burk:
Telefon: 09191 - 37 55
Telefax: 09191 - 31 00 57

Um Unterrichtsstörungen in Burk zu vermeiden, werden Sie gebeten, nur vor dem Unterricht oder während der Pausen anzurufen!

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